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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde

Wenn Ihnen durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, empfehlen wir Ihnen, sich wegen der Modalitäten der Neuerteilung umgehend mit unserer Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen!

Hinweis: 
Ihr Ansprechpartner, Herr Fröhlich, ist montags - freitags zu den allgemeinen Öffnungszeiten zu erreichen. Für Vorsprachen bitten wir unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren!

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