Kreisrechtsausschuss / Rechtsamt
Der Pflichtausschuss des Kreises beschäftigt sich mit dem Verwaltungshandeln der Kreisverwaltung und der ihr zugehörigen kommunalen Behörden (Verbandsgemeindeverwaltungen, Stadtverwaltung Boppard), bei denen sich Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt fühlen.
Als zusätzliche Rechtsschutzinstanz soll er die Bürgerrechte stärken, eine Selbstkontrolle der Verwaltungen sicherstellen und die Gerichte entlasten. Dabei entscheidet grundsätzlich ein Dreiergremium, bestehend aus der Juristin Andrea Deges-Becker als Vorsitzende und zwei – von insgesamt 22 - ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten Beisitzern.
Der Vorsitzenden ist es wichtig, dass den Bürgern die Entscheidungen transparent gemacht werden. „Ein wichtiges Anliegen ist hierbei weniger dem Rechtsgedanken, sondern dem der Mediation und Aufklärung geschuldet“, so die Juristin.
Die Widerspruchsstelle des Landkreises trägt mit den aus den Widersprüchen, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowie der Mediationsarbeit gewonnenen Erkenntnissen zur Verbesserung der Arbeitsqualität und des Bürgerservices bei.