Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine Förderung für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit). Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst sichergestellt werden können. Möglichkeiten der AntragstellungAufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind zur Zeit noch alle Anträge und Formblätter im Original in Papierform mit handschriftlicher Unterschrift einzureichen. Passende Vordrucke, die auch elektronisch ausgefüllt werden können, finden Sie weiter unten im Bereich „Passend zum Thema“ unter dem entsprechenden Link. Wer hat einen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?Ein Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben Personen die,
Förderungsfähige Voll- oder Teilzeitmaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was umfasst die Leistung?Das Aufstiegs-BAföG bietet folgende Leistungen an:
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Autor: Doris Becker |
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