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Umsetzungsformen

Die Umsetzung gemeinschaftlicher Nahwärmeprojekte dient der Risikostreuung, d. h. das ökonomische Risiko wird auf mehrere Akteure verteilt und entlastet somit den Einzelnen. Aus regionalen Wertschöpfungseffekten heraus ist es auch im Rhein-Hunsrück-Kreis sinnvoll, Nahwärmeprojekte mit Akteuren vor Ort zu realisieren, um Finanzmittel im Landkreis binden und so einen lokalen Mehrwert generieren zu können.

Die Wahl der Umsetzungsform sollte stets gut durchdacht werden und hängt dabei von unterschiedlichen Bedingungen ab, wie z. B. Art der Beteiligung, Verhältnis der Beteiligten, Haftungsumfang und der Kapitalbereitstellung. Ferner nimmt die Wahl der Rechtsform entscheidenden Einfluss u. a. auf die Besteuerung der Gesellschaft und der Gesellschafter, die Kreditaufnahme, das private Risiko (Haftungsumfang) sowie die Buchführung.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich gezeigt, dass die Nahwärmenetze als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Genossenschaft (eG) sowie in Kooperation mit einem regionalen Partner realisiert wurden. Daher werden diese nachfolgend näher dargestellt, zusätzliche Informationen können dem Leitfaden entnommen werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet eine Grundform unter den Personengesellschaften. Grundvoraussetzung für die Bildung einer GbR ist, dass sich mindestens zwei Personen in einem Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und dies durch entsprechende Beiträge zu unterstützen. Bei einer GbR ist die Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich, denn sobald es sich beim gemeinsamen Zweck um die Durchführung von Handelsgeschäften handelt, wie z. B. die Vermarktung von Wärme, darf die GbR als Rechtsform nicht mehr gewählt werden. Des Weiteren ist zur Gründung einer GbR kein Mindestkapital erforderlich. Die Haftung erfolgt hierbei gesamtschuldnerisch.

Demnach eignet sich die GbR eher für kleine gemeinschaftliche (Nahwärme)Projekte und basiert auf guten nachbarschaftlichen Beziehungen.

Eingetragene Genossenschaft

Zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft sind mindestens drei Gründer und die Eintragung in das Genossenschaftsregister sowie eine Satzung erforderlich. Die Organe einer Genossenschaft bilden die Generalversammlung, der Vorstand sowie der Aufsichtsrat. Letztere Institutionen sind aus dem Kreis der Mitglieder zu bestimmen. Dabei überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Erfüllung seiner Leitungsfunktion und der Vertretung der Genossenschaft nach außen. Die Generalversammlung wiederum besteht aus allen Mitglie­dern, die demokratisch z. B. über die Gestaltung der Satzung oder die Gewinnverwendung entscheiden. Damit einhergehend besitzt jedes Mitglied eine gleichwertige Stimme, unabhängig von der geleisteten Einlage und kann so die Belange der Genossenschaft aktiv mitgestalten. Auch ist die Beteiligung der Kommune als Genossenschaftsmitglied unter bestimmten Bedingungen möglich.

Das Genossenschaftsvermögen begründet sich aus der Gesamtheit der ausgegebenen Anteile. Ein Mitglied erhält sein Stimmrecht durch den Kauf eines solchen Genossenschaftsanteils und der Aufnahme in die Genossenschaft. Innerhalb der Satzung können u. a. die Höhe der Anteile sowie Klauseln u. a. zur Haftungsbeschränkung integriert werden.

Ansprechpartner zur Gründung von Genossenschaften

Interessierte Ortsgemeinden bzw. Akteure wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Gründung von Genossenschaften an Herrn Werner Berg, Vorstand Raiffeisenbank Kastellaun eG, E-Mail werner.berg@raiba-kastellaun.de 

Realisierung mit einem regionalen Partner

Eine Alternative zur Umsetzung von Nahwärmeprojekten mittels Genossenschaftsmodellen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellt die Projektentwicklung, Finanzierung und der Betrieb durch bereits am Markt auftretenden Unternehmen dar. Im Rhein-Hunsrück-Kreis wurde beispielsweise im Jahr 2013 in der Ortsgemeinde Niederweiler ein solches Netz durch einen ansässigen Gewerbebetrieb realisiert.

Des Weiteren besteht im Landkreis seit 2013 die Möglichkeit bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Nahwärmeverbünden in Kooperation mit der „Energieversorgung Region Simmern (ERS)“ zu treten. Durch die kommunale Struktur und die bürgernahe Arbeitsweise der ERS wird in vorbildlicher Weise regionale Wertschöpfung und Bürgerpartizipation demonstriert.

Die ERS ist 2014/2015 an der Umsetzung der Nahwärmeprojekte Fronhofen, Simmern Innenstadt und Külz-Neuerkirch beteiligt.

Ansprechpartner bei der Umsetzung mit einem regionalen Partner

Interessierte Ortsgemeinden bzw. Akteure wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Umsetzung mit einem regionalen Partner an Herrn Gerhard Wust, Fachbereichsleiter Eigenbetriebe VG-Werke Simmern, E-Mail g.wust@vgvsim.d 

Nähere Informationen können dem Leitfaden entnommen werden.

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