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Kommunale Dorferneuerung

1. Anträge für öffentliche Dorferneuerungsprojekte
    Antragsfrist: 01.08. eines Jahres

Die hier hinterlegte Checkliste hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen.

  •   -bitte 3-fach einreichen- (2 x in Schriftform, 1 x digital)
  •   -bitte 3-fach einreichen- (2 x in Schriftform, 1 x digital)
  •   -bitte 2-fach einreichen-
  •   -bitte 2-fach einreichen-
    (inklusive Sachkontenauszügen und Originalrechnungen gegen Rückgabe)
    - Ausnahme: Vereinfachtes Verfahren bei Zuwendungen bis 100.000 Euro, siehe nächstes Formular.
  •   -bitte 2-fach einreichen-
    (als Verwendungsnachweis im vereinfachten Verfahren bei Zuwendungen bis 100.000 Euro)

2. Anträge auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt 
    "Schwerpunktgemeinden"
    Antragsfrist: 01.09. eines Jahres

Die hier hinterlegte Checkliste für die Schwerpunktanerkennung enthält alle wichtigen Informationen.

  -bitte 3-fach einreichen- (2 x in Schriftform, 1 x digital)

Alle übrigen Unterlagen (z.B. Antrag mit Begründung und Ratsbeschluss) können formlos eingereicht werden (2 x in Schriftform, 1 x digital).

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