Folgende Formulare sind der Kreisverwaltung als Bewilligunsbehörde in 1-facher Ausfertigung vorzulegen:
- Förderantrag mit Stellungnahme Ortsgemeinde
- Baubeschreibung
- Anlage Finanzamt
- Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
Für Abrissmaßnahmen zusätzlich folgendes Formular:
- Abrisserläuterung
- und eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachplaners/einer Fachplanerin/eines Architekten/einer Architektin
Hierzu sind ergänzend einzureichen:
- Kostenvoranschläge von Fachfirmen für alle geplanten Arbeiten oder eine Kostengliederung nach DIN 276
- Fotos vom Objekt
- Katasteramtlicher Lageplan
- Pläne oder Planskizzen (Grundrisse, Ansichten) von Bestand und Neuplanung.
Für die Abrechnung der Maßnahme sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis
- Rechnungsbelege nach Datum und Gewerken sortiert
- Fotos zur Dokumentation der Baumaßnahme.
Hinweise:
- Öffentlich-rechtliche Zustimmungen bzw. bau- oder denkmalschutzrechtlich Genehmigungen sind gesondert einzuholen. Die Bewilligung von Fördergeldern bzw. die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erfolgt erst nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen.
- Änderungen und Abweichungen von der beantragten Maßnahme bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kreisverwaltung.
Bei Bedarf können Sie nebenstehend den Adobe Reader downloaden.
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